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Zweck der Stiftung ist die finanzielle Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Unterstützung Taubblinder und die wirtschaftliche Förderung von Einrichtungen für Taubblinde, insbesondere bei der Anschaffung von Geräten und anderen Objekten, die Taubblinden helfen, fehlendes Seh- und Hörvermögen zu kompensieren.

Es handelt sich um eine selbstständige, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts.

Gründungsjahr: 1995